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   BSG, 27.01.1999 - B 4 RA 27/98 R   

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BSG, 27.01.1999 - B 4 RA 27/98 R (https://dejure.org/1999,3930)
BSG, Entscheidung vom 27.01.1999 - B 4 RA 27/98 R (https://dejure.org/1999,3930)
BSG, Entscheidung vom 27. Januar 1999 - B 4 RA 27/98 R (https://dejure.org/1999,3930)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Entgiftungsbehandlung als Reha-Maßnahme - Entgiftungsbehandlung als Krankenhausbehandlung - Kosten einer Entgiftungsbehandlung - Entgiftungsbehandlung - Nachrangig verpflichteter Leistungsträger - Systemnachrangigkeit - Vereinbarung zur Leistungsabgrenzung

  • Judicialis

    SGB VI § 13 Abs 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VI § 13 Abs. 2 Nr. 1, § 13 Abs. 2 Nr. 2
    Keine Krankenhausbehandlung durch Rentenversicherungsträger außerhalb medizinischer Leistungen zur Rehabilitation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZS 1999, 560
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 06.05.1998 - B 13 RJ 11/97 R

    Keine Erbringung einer stationären Entgiftungsbehandlung eines nicht

    Auszug aus BSG, 27.01.1999 - B 4 RA 27/98 R
    Dem Urteil des 13. Senats des BSG vom 6. Mai 1998 (B 13 RJ 11/97 R) sei zuzustimmen.

    Mit mehreren Urteilen vom 6. Mai 1998 (B 13 RJ 11/97 R, zur Veröffentlichung vorgesehen, B 13 RJ 29/97 R, B 13 RJ 75/97 R, B 13 RJ 69/97 R) hat der 13. Senat des BSG geklärt, daß diesen Bestimmungen sich nicht entnehmen läßt, sie regelten eine Abgrenzung der "Leistungszuständigkeit" der Rentenversicherungsträger gegenüber derjenigen allein der Krankenversicherungsträger; vielmehr stellt § 13 Abs. 2 SGB VI eine allgemeine, dh umfassende Ausschlußklausel dar, die sich auch auf das Verhältnis zu allen anderen Reha-Trägern und somit auch zu den Trägern der Sozialhilfe bezieht.

    Maßgebend ist, daß mit der Entgiftungsbehandlung Komplikationen - zB Entzugsdeliri, Krampfanfälle, Leberversagen, Halluzinationen und Kreislaufzusammenbrüche - einhergehen "können", die, sofern sie auftreten, ärztlicher Betreuung bedürfen (vgl ua BSG, Urteil des 13. Senats vom 6. Mai 1998 - B 13 RJ 11/97 R).

  • BSG, 20.10.1972 - 3 RK 93/71

    Ersatz der vollen Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung

    Auszug aus BSG, 27.01.1999 - B 4 RA 27/98 R
    Daß sie im genannten Zeitraum behandlungsbedürftig krank war, kann keinen Zweifeln unterliegen, zumal ihr Gesundheitszustand, was letztlich ausschlaggebend ist (vgl etwa BSGE 35, 10, 12 = SozR Nr. 52 zu § 182 RVO; Kasseler Komm-Höfler, § 27 SGB V RdNr 19; jeweils mwN), aufgrund der Alkohol- bzw Suchtmittelintoxikation von dem eines gesunden Menschen in so beträchtlichem Maße abwich, daß sie ärztlicher Betreuung und sogar der Krankenhauspflege bedurfte.
  • BSG, 14.12.1994 - 4 RA 42/94

    Ermessensausübung bei Rehabilitationsleistungen - Kfz-Hilfe

    Auszug aus BSG, 27.01.1999 - B 4 RA 27/98 R
    Dies erfordert, daß der Berechtigte ein subjektives Recht auf fehlerfreie Ermessensausübung gegen den anderen Leistungsträger hatte, also alle tatbestandlichen Voraussetzungen dieses Rechts erfüllte (BSG SozR 3-1200 § 39 Nr. 1).
  • BSG, 06.05.1998 - B 13 RJ 69/97 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufungszulässigkeit - Erstattungsstreitigkeit -

    Auszug aus BSG, 27.01.1999 - B 4 RA 27/98 R
    Mit mehreren Urteilen vom 6. Mai 1998 (B 13 RJ 11/97 R, zur Veröffentlichung vorgesehen, B 13 RJ 29/97 R, B 13 RJ 75/97 R, B 13 RJ 69/97 R) hat der 13. Senat des BSG geklärt, daß diesen Bestimmungen sich nicht entnehmen läßt, sie regelten eine Abgrenzung der "Leistungszuständigkeit" der Rentenversicherungsträger gegenüber derjenigen allein der Krankenversicherungsträger; vielmehr stellt § 13 Abs. 2 SGB VI eine allgemeine, dh umfassende Ausschlußklausel dar, die sich auch auf das Verhältnis zu allen anderen Reha-Trägern und somit auch zu den Trägern der Sozialhilfe bezieht.
  • BSG, 06.05.1998 - B 13 RJ 75/97 R

    Stationäre Entgiftungsbehandlung für Suchtkranke durch den

    Auszug aus BSG, 27.01.1999 - B 4 RA 27/98 R
    Mit mehreren Urteilen vom 6. Mai 1998 (B 13 RJ 11/97 R, zur Veröffentlichung vorgesehen, B 13 RJ 29/97 R, B 13 RJ 75/97 R, B 13 RJ 69/97 R) hat der 13. Senat des BSG geklärt, daß diesen Bestimmungen sich nicht entnehmen läßt, sie regelten eine Abgrenzung der "Leistungszuständigkeit" der Rentenversicherungsträger gegenüber derjenigen allein der Krankenversicherungsträger; vielmehr stellt § 13 Abs. 2 SGB VI eine allgemeine, dh umfassende Ausschlußklausel dar, die sich auch auf das Verhältnis zu allen anderen Reha-Trägern und somit auch zu den Trägern der Sozialhilfe bezieht.
  • BSG, 06.05.1998 - B 13 RJ 29/97 R

    Stationäre Entgiftungsbehandlung für Suchtkranke durch den

    Auszug aus BSG, 27.01.1999 - B 4 RA 27/98 R
    Mit mehreren Urteilen vom 6. Mai 1998 (B 13 RJ 11/97 R, zur Veröffentlichung vorgesehen, B 13 RJ 29/97 R, B 13 RJ 75/97 R, B 13 RJ 69/97 R) hat der 13. Senat des BSG geklärt, daß diesen Bestimmungen sich nicht entnehmen läßt, sie regelten eine Abgrenzung der "Leistungszuständigkeit" der Rentenversicherungsträger gegenüber derjenigen allein der Krankenversicherungsträger; vielmehr stellt § 13 Abs. 2 SGB VI eine allgemeine, dh umfassende Ausschlußklausel dar, die sich auch auf das Verhältnis zu allen anderen Reha-Trägern und somit auch zu den Trägern der Sozialhilfe bezieht.
  • BSG, 17.11.1987 - 4a RJ 5/87

    Erstattungsanspruch aus § 104 Abs 1 S 1 SGB 10 - evidente Ermessensgründe

    Auszug aus BSG, 27.01.1999 - B 4 RA 27/98 R
    Dies ist nicht der Fall: Zwar sind Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 2 Abs. 1 BSHG gegenüber Leistungen aus der Sozialhilfe vorrangig; an dieser sog Systemnachrangigkeit ändert nach § 2 Abs. 2 Satz 2 BSHG auch der Umstand nichts, daß die beantragte Entwöhnungsbehandlung als Maßnahme der Reha keine Pflicht-, sondern eine Kannleistung ist, die im pflichtgemäßen Ermessen des Trägers der Rentenversicherung steht (so der erkennende Senat in seinem Urteil vom 17. November 1987, BSG SozR 2200 § 1237 Nr. 21 mwN).
  • BSG, 30.08.1979 - 4 RJ 65/77

    Leistungsabgrenzung bei Rehabilitationsmaßnahmen für Abhängigkeitskranke

    Auszug aus BSG, 27.01.1999 - B 4 RA 27/98 R
    Dies bedeutet, daß bei Gewährung stationärer Maßnahmen für Alkohol- und Drogenabhängige die zu Beginn erforderliche stationäre Entgiftungsbehandlung in die Zuständigkeit des Trägers der Krankenversicherung fällt, während der Träger der Rentenversicherung nur für die sich hieran anschließende Entwöhnungsbehandlung Leistungspflicht übernehmen kann (so der erkennende Senat bereits zu den Vorschriften der RVO, vgl BSG, Urteil vom 30. August 1979 - 4 RJ 65/77 - USK 79232).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.11.2012 - L 19 AS 1450/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Es hat sich um eine (freiwillige) Entzugsbehandlung des Klägers als Suchtkranken gehandelt, die einer Entwöhnungsbehandlung als Teil einer medizinischen Rehabilitationsmaßnahme zeitlich unmittelbar vorausgegangen ist (vgl. zur Abgrenzung der Zuständigkeiten des Krankenversicherungsträgers und Rentenversicherungsträgers für die Durchführung einer Entzugsbehandlung und Entwöhnungsbehandlung im Rahmen einer medizinischen Rehabilitation: BSG Urteil vom 27.01.1999 - B 4 RA 27/98 R - und vom 06.05.1998 - B 13 RJ 11/97 R - vgl. auch die Vereinbarung über die Zusammenarbeit der Krankenkassen und Rentenversicherungsträger bei der Akutbehandlung (Entzugsbehandlung) und medizinischen Rehabilitation (Entwöhnungsbehandlung) Abhängigkeitskranker vom 04.05.2001).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 08.10.2009 - L 31 R 28/08

    Beitragserstattung; freiwillige Versicherung; Nachversicherung;

    Schutzgut des Eigentumsgrundrechts ist nur ein rentenversicherungsgesetzlich ausgestalteter "Anspruch", nicht aber die hierfür entrichteten Beiträge, die Berechnungs- und Bemessungsfaktoren für sozialversicherungsrechtliche Leistungen sind (vgl. Urteil des BSG vom 29. Juni 2000 - B 4 RA 27/98 R - RdNr. 163 f).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.07.2014 - L 2/12 R 122/12

    Akute Behandlungsbedürftigkeit; Anoxerie; Bulimie; Erstattung; Fachklinik;

    Akut behandlungsbedürftig ist jedenfalls ein Zustand, der - im Gegensatz zu einem chronischen Krankheitsgeschehen als solchem - zeitnahe ärztliche Behandlungen oder Überwachung erfordert (BSG, Urteil vom 27. Januar 1999 - B 4 RA 27/98 R -, SozR 3-2600 § 13 Nr. 3).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.03.2001 - L 9 RJ 4217/99

    Kostenerstattung - akut behandlungsbedürftige Krankheit während

    Tritt eine akute Behandlungsbedürftigkeit während der medizinischen Leistung zur Rehabilitation auf, entsteht auch in Bezug auf die in der akuten Phase erforderlichen ärztlichen und zahnärztlichen Leistungen bzw stationäre Behandlungspflege eine Leistungsverpflichtung des Rentenversicherungsträgers (so auch BSG vom 27.1.1999 - B 4 RA 27/98 R).
  • SG Münster, 19.09.2000 - S 14 RJ 86/00
    Er beruft sich auf die Urteile des Bundessozialgerichts vom 13.01.1999 (Az. B 13 RJ 33/98 R, SozR 3-2600 § 13 Nr. 2) und vom 27.01.1999 (Az. B 4 RA 27/98 R, a. a. 0. Nr. 3) und rügt insbesondere, dass die Beklagte sich ohne Begründung weigere, der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu folgen.
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